Versicherungsrecht

Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Durch den Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherte zur Zahlung von Beiträgen als Prämien an die Versicherung, die im Gegenzug im Schadensfall die Regulierung übernimmt. Dabei ist zu beachten, dass die Übernahme im Schadensfall durch den Versicherer oftmals begrenzt ist und dass absichtlich oder missbräuchlich herbeigeführte Schadensfälle zum Ausschluss der Leistungspflicht führen können.

Deshalb ist es wichtig, im Schadensfall schnell und richtig zu reagieren. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite. Wir begleiten Ihren Schadensfall, erledigen die Formalitäten, übernehmen die Gesprächs- und Verhandlungsführung mit Versicherern und koordinieren ggf. Termine mit Sachverständigen und Auftragnehmern. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Prüfung und Auswahl Ihrer Versicherungsverträge und vertreten Sie ggf. vor Gericht.

Zu unseren Täigkeitsbereichen zählen:

  • Personenversicherung
    Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Sachversicherung:
    Fahrzeugversicherung, Gebäude-, Hausrat-, Feuer-, Einbruchdiebstahlversicherung
  • Haftpflichtversicherung:
    Private und betriebliche Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt-, und Produkthaftpflicht
  • Vermögensschadenversicherung:
    Rechtsschutz-, Betriebsunterbrechungs- und Vertrauensschadenversicherung

Wir helfen Ihnen, sich in der Komplexität von gesetzlichen Regelungen, Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und vertraglichen Sondervereinbarungen zu Recht zu finden. Dies gilt insbesondere an der Schnittstelle zwischen alter und neuer Gesetzeslage nach der vollständigen Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes seit 2008.

Anwälte

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