Mergers & Acquisitions (Unternehmenskauf, -verkauf und -finanzierung)

Die Bezeichnung Mergers & Acquisitions stammt aus der Finanzwirtschaft und bezeichnet die Fusion von Unternehmen (Merger) sowie den Erwerb von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen (Acquisition). Entscheidend sind hierbei die Übertragung von Eigentumsrechten und aktiv wahrgenommener Leitungs- und Kontrollrechte. Ziel ist es, die eigene Unternehmensexistenz zu sichern und weiteres Wachstum zu generieren. Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Kapitalmarktrecht, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Kartell- und Steuerrecht sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

Für eine erfolgreiche M&A-Transaktion ist die fachkundige und umfassende Beratung unabdingbar. Neben finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten entscheiden oftmals soziale Kompetenzen über Erfolg oder Misserfolg einer Transaktion. Hier können z.B. inkompatible Unternehmenskulturen, nicht vorhandene oder überschätzte Synergie-Effekte, persönlich motivierte Interessen der Beteiligten oder mangelndes Prozess- und Führungsmanagement Probleme bereiten.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Rechtspraxis und beraten Sie kompetent zu allen Fragen im Bereich Mergers and Acquisitions:

1.) Prozess

  • Auswahl und Kontaktaufnahme geeigneter Zielunternehmen
  • Individuelle Verhandlungsstrategie
  • Analyse und Bewertung (Chancen & Risiken) des Zielunternehmens
  • Due Dilligence-Untersuchung
  • finanzielle, steuerliche und juristische Sorgfältigkeitsprüfung
  • Betreuung bei der Integration des erworbenen Unternehmens

2.) Gestaltung

  • Unternehmensumwandlungen und -umstrukturierungen
  • Share-Deals
  • Erwerb bzw. Veräußerung von Unternehmensanteilen
  • Asset-Deals
  • Erwerb bzw. Veräußerung von Vermögensgegenständen
  • Joint-Venture
Unternehmenskooperation von Partnerunternehmen

3.) Finanzierung

  • Allgemeine Unternehmensfinanzierung
  • Venture Capital
  • Risiko Kapital
  • Private Equity
  • Außerbörsliches Eigenkapital

Wir wahren bei M&A-Transaktionen Ihre Rechte - insbesondere im Rahmen feindlicher Übernahmen - und vertreten Sie bei Bedarf engagiert vor Gericht.

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