Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen rund um die Liegenschaften Grundstück, Haus und Wohnung. Es umfasst den Erwerb von Immobilien - z.B. durch Kauf, Übertragung zu Lebzeiten oder im Wege des Erbrechts oder einer Schenkung - die Nutzung und Veräußerung sowie mögliche Belastungen durch Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit und Reallast. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Grundbuchordnung (GBO).
- Projektentwicklung und -abwicklung im Bereich Wohn- und Gewerbebau sowie bei öffentlichen Einrichtungen
- Baubegleitende Betreuung von Bauvorhaben (Vertrags-, Risk- und Claimmanagement)
- Immobilientransaktionen in Form von "Asset- und Share Deals"
- Real Estate-Unternehmungen
- "PPP- (Public-Private-Partnership) Modelle“
- "Work-out-Management" bei notleidenden Immobilien und deren Revitalisierung
Unser erfahrenes Team aus Fachanwälten und Steuerspezialisten berät Sie hinsichtlich individueller und passgenauer Lösungen und im Bedarfsfall auch zum Grundstücks-, Wohneigentums-, Makler- oder Bau- und Architektenrecht. Bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Einigung oder der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor Gericht.