Gewerblicher Rechtsschutz

Die persönlichen geistigen Schöpfungen eines Menschen sind seingeistiges Eigentum.Sie werden durch das Urheberrecht geschützt und umfassen z.B. Werke aus Literatur, Sprache, Musik und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art. Als Folge eines Urheberrechts ist das Werk vor unbefugter Veröffentlichung, Vervielfältigung und vor Entstellung geschützt. Das Urheberrecht ist unveräußerlich, jedoch können Lizenzen vergeben werden.

Die zunehmende Produktpiraterie und steigende Verletzung von Urheberrechten weltweit fordert einen starken Schutz Ihres geistigen Eigentums. Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie bei allen wettbewerblichen Auseinandersetzungen in den Bereichen Urheberrecht, Markenrecht, Patent- und Wettbewerbsrecht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im gewerblichen Rechtsschutz:

  • Wettbewerbs-, Marken- und Geschmacksmusterrecht, Domainrecht
  • Überprüfung von Marketing- und Werbestrategien
  • Prüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen

Liegen Verstöße gegen Ihre Marke oder Ihr Patent vor, erstellen wir die erforderlichen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder beantragen ggf. eine einstweilige Verfügung vor Gericht. Sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, helfen wir Ihnen unverzüglich und treten auf Wunsch in Verhandlung mit der gegnerischen Partei bzw. vertreten Sie anwaltlich vor Gericht.

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