Familienrecht
Das Familienrecht regelt die familiären und verwandtschaftlichen Verhältnisse zwischen Personen. Eine besonders wichtige Rolle im Familienrecht spielt die Ehe, beginnend mit dem Verlöbnis über die Schließung einer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft bis hin zur Ehescheidung oder Aufhebung und deren rechtliche Folgen, z.B. dem Kindesunterhalt. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegeschaft und rechtliche Betreuung geregelt. Als Teilgebiet des Zivilrechts ist das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Unser Ziel ist es, für Ihre Lebenssituation die beste Lösung zu finden. Oft werden die gesetzlichen Vorgaben der persönlichen Situation nicht wirklich gerecht, so dass es sich empfiehlt, diese durch persönliche Vereinbarungen zu ergänzen oder zu ersetzen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung lassen sich durch einvernehmliche Regelungen meist teure und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Natürlich begleiten wir Sie auch in Fällen, in denen ein gerichtliches Handeln erforderlich ist, ggf. unverzüglich.
Unsere erfahrenen Fachanwälte beraten und vertreten Sie vertrauensvoll zum
- Ehe- und Scheidungsrecht
Ehevertrag, Gütertrennung und Zugewinnausgleich, Trennung, Eheaufhebung, Scheidung, Scheidungsfolgevereinbarungen - Vermögensrecht
Vermögensauseinandersetzungen nach Trennung oder Scheidung, Hausrat und Ehewohnung, Ausgleichsansprüche - Sorgerecht
Personen-, Vermögens-, und Gesundheitssorge, alleiniges und gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umgangsrecht
Umgangsrecht und -pflicht der Eltern, Kindeswille, Kontakt mit außenstehenden Personen - Unterhaltsrecht
Unterhalt für minder- und volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt - Weitere Schwerpunkte
Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften, Versorgungsausgleich, Steuerstreitigkeiten, Vaterschaftsanfechtung und Adoption