Steuerrecht

Im Steuerrecht ist die Festsetzung und Erhebung der Steuern durch den Staat geregelt, damit dieser seine öffentlichen Aufgaben wahrnehmen kann. Die meisten Steuern werden vom Bund erhoben, so z.B. die Einkommens- und Umsatzsteuer. Den Gemeinden hingegen fließen die Gewerbesteuer, Grundsteuer und örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu. Zu den wichtigen Steuergesetzen zählen das Einkommenssteuergesetz (EStG), das Grundsteuer und Grunderwerbssteuergesetz (GrStG /GrEStG), das Körperschaftssteuer- (KStG), Kraftfahrzeugsteuer- (KraftStG), Umsatzsteuer- (UStG) und das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) sowie die Abgabeordnung (AO).

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und unterliegt permanenten Reformen. Für die bestmögliche Lösung ist oftmals eine enge Zusammenarbeit von Steuerrechtsanwalt und Steuerberater erforderlich. Durch unsere Fachanwälte und unsere angegliederte Steuerberatungskanzlei können wir Sie ganzheitlich beraten und vertreten. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Zu unseren Schwerpunkten gehören:

  • Steuerrecht
    Steuererklärungen, Jahresabschlüsse/Bilanzen, steuerliche Beratung, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige

Weitere Tätigkeiten aus angrenzenden Fachgebieten:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Aktienrecht
  • Mergers and Acquisitions
  • Umwandlungen
  • Unternehmensreorganisation und Unternehmensnachfolge
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
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Sofern erforderlich vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.

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