Strafrecht

Das Strafrecht bildet die Grundlage für die staatlichen Sanktionen gegenüber den Bürgern. Hier sind die verbotenen Verhaltensweisen und entsprechenden Strafen definiert. Dabei gilt der rechtliche Grundsatz "Nulla poena sine lege" - keine Strafe ohne Gesetzesgrundlage -, da der Staat im Strafrecht weitreichend in die Rechte der Bürger eingreift.
Darüber hinaus hat der Bürger die Möglichkeit der Verfassungsklage.

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzung der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen. Es ist im Strafgesetzbuch (StGB) und einer Vielzahl von Nebengesetzen geregelt. Im formellen Strafrecht ist geregelt, „wie“ ein Strafverfahren abzulaufen hat. Hier gelten die Strafprozessordnung (StPO), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und das Strafvollzugsgesetz (StVollzG).Im Strafrecht werden die Weichen bereits während des Ermittlungsverfahrens gestellt. Deshalb sollten Sie bei drohender Durchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft unverzüglich einen Strafrechtsanwalt zu Rate ziehen. Wir klären Sie über Ihre rechtliche Situation auf, besprechen die beste Verteidigungsstrategie und können nach Möglichkeit eine Verschlimmerung der Lage abwenden. Auch vor Gericht oder gegenüber der Staatsanwaltschaft vertreten wir Ihre Rechte nachdrücklich.

Unsere auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie zu folgenden Schwerpunkten:

  • Allgemeines Strafrecht
    z.B. Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag), Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Betrug, Diebstahl
  • Wirtschaftsstrafrecht
    Wirtschatfsstrafrecht menüpunkt verlinken
  • Steuerstrafrecht
    z.B. Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, verbotswidriger Im- und Export zollpflichtiger Gegenstände, Schmuggel, Steuerhehlerei und Steuergefährdung

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